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Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschaeftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung - GesBergV)
Erscheinungsjahr
1991
Link zum Volltext
Beschreibungen/Notizen
Forschungsmethode: normativ. "Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Beschaeftigten bei der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschaetzen sowie bei der Ausuebung artverwandter Taetigkeiten. Sie legt das Schwergewicht auf vorbeugende Massnahmen, um berufsbedingte Erkrankungen weitgehend zu vermeiden oder fruehzeitig zu erkennen. Die Verordnung ersetzt eine Vielzahl von bisher geltenden landesrechtlichen Vorschriften, vereinheitlicht die Anforderungen fuer vergleichbare Bergbaubereiche und verbessert die Massnahmen des Gesundheitsschutzes in verschiedener Hinsicht. Mit der Vereinheitlichung der Vorschriften sind eine beachtliche Rechtsbereinigung unter gleichzeitiger Beschraenkung auf wesentliche Regelungsinhalte und eine Entlastung des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens verbunden. Die Verordnung setzt ferner mehrere Richtlinien des Rates der Europaeischen Gemeinschaften fuer den bergbaulichen Bereich in nationales Recht um." (Autorenreferat).