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Maßgebend für die Angabe von Meß- und Analysenresultaten sind die Mittel, welche zur Ausführung der Messung gedient haben. Es wäre widersinnig, wollte man in einem technischen Betrieb den Inhalt eines etwa 5000 Liter fassenden Gefäßes auf Zehntelliter genau angeben. Anderseits wäre es grundfalsch, z. B. beim Wägen auf der analytischen Waage die Tausendstelgramme zu vernachlässigen. Die Angabe soll stets mit soviel Stellen erfolgen, daß die vorletzte Stelle als sicher, die letzte schon als unsicher gilt. Das Meßergebnis richtet sich also nach der Meßgenauigkeit und nach dem praktischen Bedürfnis (z.B. Angabe des Wassergehaltes einer Kohle: 8,72% und nicht 8,7184%).