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Dieser Beitrag befasst sich mit dem regulatorischen Meldewesen für Betriebliche Vorsorgekassen. Betriebliche Vorsorgekassen müssen das Vermögen weniger granular als Pensionskassen darstellen, unterliegen jedoch schärferen Verpflichtungen hinsichtlich der Reporting-Frequenz und der Transparenz der Investments. Dies ist insbesondere auf die weniger planbaren Auszahlungen an Leistungsberechtigte, aber vor allem auch auf die Ausstattung einer Kapitalgarantie für Leistungsberechtigte zurückzuführen. Beide Faktoren führen dazu, dass Betriebliche Vorsorgekassen wesentlich risikoaverser und kurzfristiger veranlagen müssen als Pensionskassen. Aus diesem Grund erfolgt in der Praxis eine Grenzprüfung der Veranlagungen auf täglicher Basis.