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Menschen mit einer Schwerhörigkeit oder Taubheit werden in vielen Fällen nicht mit ihren Einschränkungen erkannt. Diese Unsichtbarkeit ihres oftmals als gesundheitlichen Defizits erlebten Einbuße sorgt bei dem schillernden und als konstruierten Teilhabe-Begriff, welcher jüngst durch die Initiierung des Bundesteilhabegesetzes noch einmal zu hervorstechender Bedeutungsschwere gelangte, für zahlreiche Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung, wie die Ausführungen in dieser Arbeit zeigen werden.