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Für die moderne Forschung bildet Mittelpunkt ihrer Behandlung des alten Problems der Geschlechtsbestimmung die Auffassung, daß es sich bei diesem Vorgange um einen Vererbungsfall handle, und zwar im besonderen um einen Mendelschen Vererbungsfall. Zwar mußten die Versuche, welche einen Vergleich mit einer normalen mendelnden Rassenkreuzung durchzuführen trachteten, nach mancherlei von hypothetischen Annahmen überhäuften Spekulationen schließlich fallen gelassen werden, weit sicheren Boden gewann man in der Vorstellung, daß in dem Vorgang der Geschlechtsbestimmung die Regeln einer Rückkreuzungsbastardierung zum Ausdruck kämen. Unter einer Rückkreuzung versteht man die Anpaarung eines Bastardindividuums erster Tochtergeneration an eine der beiden Elternformen. Kreuzt man etwa eine rotblühende und eine weißblühende Rasse der Wunderblume, Mirabilis Jalapa, miteinander, so ersteht in der ersten Tochtergeneration ein rosablühender Bastard, und wird dieser letztere dann mit der rotblühenden Elternform rückwärts gekreuzt, so kehren in der nächstfolgenden Generation die beiden Elterntypen, die für die Gewinnung der Rückkreuzungs-generation Verwendung gefunden hatten, von neuem wieder, geknüpft in ihrem Auftreten an ein bestimmtes Zahlengesetz, an das Verhältnis 1:1, was bedeutet, daß die Hälfte der neuen Bastarde rotblühend, die andere Hälfte rosablühend sein wird. Das Ganze erklärt sich ganz unmittelbar aus den Spaltungsregeln, wie man sie den Mendelschen Vererbungsvorgängen zugrunde zu legen pflegt. Jedem Merkmal entspricht im Gefüge der Vererbungssubstanz eine besondere Erbeinheit, ein besonderes Gen, und die Gene eines jeden antagonistischen Merkmalspaares — rote und weiße Blütenfarbe sind in unserem Beispiel ein solches — erfahren bei der Bildung der neuen Geschlechtszellen eine radikale Trennung, eine Spaltung derart, daß jede der neugebildeten Geschlechtszellen stets nur eine Sorte von Genen erhält.