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I. „Grenzkontrollen“ dienen der Überprüfung der Berechtigung zum Grenzübertritt von Personen und zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Waren. Die Personenüberprüfung beim beabsichtigten Grenzübertritt erstreckt sich neben der Feststellung der Einreiseberechtigung für Ausländer auf den Abgleich mit dem Personen- und Sachfahndungsbestand des Informationssystems der Polizei (→ INPOL), in dem sowohl Fahndungsaufrufe zum sofortigen Vollzug (z. B. Festnahme) als auch Beobachtungsaufforderungen (z. B. zur Feststellung des Aufenthalts) enthalten sind. In der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die → Bundespolizei (BPol; bis zum 1.7.2005 Bundesgrenzschutz — BGS) die Personenüberprüfung anhand der Ausweisdokumente, die Zollbehörden kontrollieren den Warenstrom.