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Zusammenfassung
Der Bergbau gilt als besonderes Feld des Naturschutzes. Kann dieser sich durchsetzen oder gilt dies umgekehrt für den Bergbau? Im Ansatz sind beide gleichgewichtig. Dieses Gleichgewicht bricht sich auch im Rahmen des geltenden Rechts Bahn. In den unionsrechtlich geregelten Bereichen ist ohnehin der Naturschutz vorrangig – oder doch mit Aufweichungen wie jetzt im Hinblick auf den Windkraftausbau, für den auch Rohstoffe nötig sind?