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Stellung und Bedeutung der Grundlagenfächer im juristischen Studium in Deutschland – unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsgeschichte
Ist Teil von
Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, 2016-12, Vol.3 (3), p.206-241
Ort / Verlag
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Erscheinungsjahr
2016
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Der Beitrag erläutert, welche Fächer im Rahmen der juristischen Ausbildung derzeit als Grundlagenfächer gelten (A.) und reflektiert die Bedeutung dieser Fächer vor dem Hintergrund einer forschungsorientierten Lehre (C., D. und F.). Ausgehend von den institutionellen Rahmenbedingungen an den juristischen Fakultäten in Deutschland (A. I., E.) wird der Stellenwert der Grundlagenfächer innerhalb des juristischen Curriculums und vor dem Hintergrund der einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen verortet. Der Artikel versteht sich als ein Plädoyer für die Grundlagenfächer, die in einzigartiger Weise zu einer Perspektivenerweiterung innerhalb des juristischen Studiums beitragen können. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den rechtshistorischen Fächern. Dabei wer- den nicht zuletzt auch das Verhältnis von Grundlagenfächern und geltendrechtli- chen Fächern an den juristischen Fakultäten seit dem 19. Jh. und besonders in den verschiedenen Reformdiskussionen um die juristische Ausbildung beleuchtet (B. I.).