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Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Les chefs d'établissement scolaire dans l'Union européenne
Ort / Verlag
Bruxelles: Eurydice
Erscheinungsjahr
1996
Beschreibungen/Notizen
  • Dieses Dokument bezieht sich auf alle Schulen des Pflichtschulbereichs und des Sekundarschulbereichs II. Angesichts der Tatsache, daß in den einzelnen Staaten und zum Teil auch innerhalb dieser je nach Schulart und Bildungsstufe für die Personen, die für die Leitung einer Schule zuständig sind unterschiedliche Bezeichungen verwendet werden, wurde für dieses Dokument der Begriff "Schulleiter" als allgemeine Bezeichnung für diese Funktion gewählt. In mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien - flämische Gemeinschaft - , Spanien, Portugal, Schweden, England und Wales) sowie in den drei EFRA/EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) wird - unabhängig von Schulstufe oder Schulart - für die Personen, die für die Leitung einer Schule zuständig sind, die gleiche Amtsbezeichnung verwendet. In Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Finnland und Schottland richten sich die Amtsbezeichnungen entweder nach der jeweiligen Schülerzahl der Schule oder - was häufiger der Fall ist - nach Schulart. In Dänemark wird bei der Amtsbezeichnung zwischen Schulleitern von "folkeskoler" und jenen der Sekundarschulen unterschieden. In Griechenland, Frankreich, Irland, Italien und Nordirland führen die Schulleiter von Primar- und Sekundarschulen unterschiedliche Amtsbezeichnungen. Da es in Luxemburg an den Schulen des Primarbereichs keinen Schulleiter gibt, beziehen sich die Angaben zu den luxemburgischen Schulleitern grundsätzlich auf den Sekundarbereich. (DIPF/Orig.).

Weiterführende Literatur

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