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Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen: Welche Bedeutung hat § 7 Jugendschutzgesetz?
Ort / Verlag
Berlin: Drei-W-Verlag
Erscheinungsjahr
2016
Beschreibungen/Notizen
Der § 7 Jugendschutzgesetz (JuSchG) eröffnet Kommunen die Möglichkeit, besondere Auflagen für öffentliche Veranstaltungen und Betriebe anzuordnen, wenn Jugendgefährdungen zu erwarten sind und die üblichen Jugendschutzregelungen nicht ausreichen. In der Broschüre werden, auf der Grundlage einer Befragung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, beispielhafte Handlungsmöglichkeiten und Präventionskonzepte einzelner Kommunen/ Jugendämter vorgestellt. Darüber hinaus werden konkrete Vorschläge zur Vorbereitung, Durchführungen und Kontrolle von Veranstaltungen gegeben.