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Im Jahr 2021 erfolgten in der nö BauO 2014 als auch der nö BTV 2014 umfangreiche Änderungen. Die 8. Novelle zur nö BauO 2014, LGBl 32/2021, diente der Umsetzung der RL (EU) 2018/844 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Inspektionen von Zentralheizungs- sowie Klima- und Lüftungsanlagen; Gebäudeautomatisierung; Förderung der Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge). Durch die Verordnungen (EU) 813/2013 und 2015/1185 wiederum wurden Regelungen der nö BauO 2014 zu Kleinfeuerungen und Öfen zT obsolet. Weiters musste die nö BauO 2014 an die Neuerungen in den OIB-Richtlinien, Stand April 2019 (zB betreffend die barrierefreie Gestaltung von Bauwerken) sowie im nö ROG 2014 angepasst werden. Zuletzt wurde die Gelegenheit auch genutzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung erforderlicher Datenbanken zu schaffen sowie in der Praxis aufgetretene Missverständnisse bei der Gesetzesanwendung auszuräumen. In der 3. Novelle zur nö BTV 2014, LGBl 36/2021 sind die neuen OIB-Richtlinien, Stand April 2019, implementiert worden. Damit in Zusammenhang erfolgten Klarstellungen bzw Vereinfachungen und Anpassungen im Hinblick auf besondere Bauten. Die übrigen Änderungen stehen – so wie in der nö BauO 2014 – in Zusammenhang mit der RL (EU) 2018/844 (neue Grenzwerte für periodische Überprüfungen) und den unmittelbar anzuwendenden Verordnungen (EU) 813/2013 und 2015/1185).