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Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Anfangsverdacht eines Abrechnungsbetrugs bei Verstoß gegen das Verbot von Kooperationen und Zuweisungen: StGB 263 Abs. 1; ApoG 11 Abs. 1; AVV (i.d.F. vom 1.4.2016, nunmehr 18 AVV i.d.F. v. 1.3.2021) 7 Abs. 1
Ist Teil von
  • Medizinrecht, 2023-04, Vol.41 (4), p.310-313
Ort / Verlag
Berlin/Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
2023
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Zusammenfassung 1. Das Fehlen der gebotenen Einzelfallprüfung durch den Ermittlungsrichter folgt nicht schon daraus, dass er den Durchsuchungsbeschluss nicht selbst ausformuliert, sondern den ihm von der StA vorformuliert vorgelegten Beschlussentwurf unterzeichnet hat. 2. Verlangt der Durchsuchungsbetroffene die Herausgabe sichergestellter Unterlagen und ist schon eine richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht ergangen, so ist allein diese beschwerdefähig, nicht jedoch der Durchsuchungsbeschluss (Anschluss an BGH, Beschl. v. 18.5.2022 – StB 17/22) 3. Ein Anfangsverdacht setzt voraus, dass tatsächliche Umstände vorliegen, die i.V. mit kriminalistischer Erfahrung es möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist und dass der Verdächtige als deren Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt. Eine vertretbare Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist dabei vom Gericht hinzunehmen, was beinhaltet, dass es auch andere Interpretationen des Tatsachenmaterials geben kann. 4. Eine abweichende rechtliche Beurteilung des Beschwerdegerichts ist möglich, solange diese an die dem Ermittlungsrichter damals bekannten tatsächlichen Umstände anknüpft, zumal es hier nur um eine inzident zu prüfende Norm geht, der Tatvorwurf des Betrugs aber derselbe bleibt. (Leitsätze 3 & 4 des Bearbeiters)
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 0723-8886
eISSN: 1433-8629
DOI: 10.1007/s00350-023-6442-8
Titel-ID: cdi_crossref_primary_10_1007_s00350_023_6442_8

Weiterführende Literatur

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