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Beschreibungen/Notizen
Dieser Anhang beschreibt die Knicklängenbeiwerte und Kippbeiwerte für Nachweise von Holzbau nach dem Ersatzstabverfahren. Bei Gurtstäben ist für das Knicken aus der Fachwerkebene der Abstand der Queraussteifungen als Knicklänge einzusetzen, bei Füllstäben stets die Länge der Systemlinie. Dachlatten und Brettschalung dürfen ohne genauen Nachweis im Zusammenwirken mit einem Aussteifungsverband (zum Beispiel Windrispe und Sparren) unter den Bedingungen für Sparren und Gurte von Fachwerkbindern als gegen Kippen aussteifend angenommen werden. Bei Fachwerkrahmen ist für das Knicken aus der Rahmenebene für die inneren gedrückten Stäbe der Rahmenstiele als Ersatzstablänge (Knicklänge) der in Stabrichtung gemessene Abstand zwischen dem Fußpunkt und der Unterkante der Dachhaut anzunehmen, wenn der innere Rahmeneckpunkt seitlich nicht gehalten ist. Dabei ist zusätzlich eine Seitenkraft von 1/100 der größten im inneren Rahmeneckpunkt einlaufenden Stabkraft an dieser Stelle zu berücksichtigen.