Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Zusammenfassung
Die Rehabilitation (Reha) nach Eingriffen am arteriellen Gefäßsystem der Beine und der Aorta ist gesetzliche Aufgabe der Krankenversicherungen und der Rentenversicherungen. Die Leitlinien der PAVK empfehlen die Reha nach interventionellen und operativen Eingriffen, hinsichtlich der Behandlung der Aortenerkrankungen sind sie jedoch nicht eindeutig. Die Antragsverfahren zur Reha sind uneinheitlich geregelt und das Angebot der rehabilitativen Leistungserbringer ist nicht transparent genug. Die Reha für Gefäßkrankheiten der Aorta und der unteren Extremitäten sind klar strukturiert und durch Leitlinien untersetzt. Die vaskuläre Reha ist für viele Aufgaben in der Behandlungskette von Gefäßpatienten ein prognostisch bedeutsames Verfahren. Gefäßpatienten nach interventionellen und operativen Eingriffen an den unteren Extremitäten profitieren von einer vaskulären Reha ebenso wie Gefäßpatienten nach Eingriffen an der Bauchaorta oder an der thorakalen Aorta.