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Der wesentliche Zusammenhang oder — um mit Scheler zu sprechen — das ontische Band zwischen Liebe und Person wurde uns schon im vorigen Kapitel mit voller Klarheit vor Augen geführt, als wir sahen, daß für Scheler die Liebe nur dann ein sittlich wertvoller Akt ist, wenn sie die Liebe der Person zur Person selbst ist. Der eigentliche Personwert kommt ausschließlich im Akte der Liebe zur phänomenologischen Gegebenheit; da er nie vergegenständlicht werden kann, und da das rationale Erkennen per Definition wertblind ist, bliebe uns der Wert der Person ohne die Liebe für immer verschlossen. — Liebe als Aktus geistiger Natur ist ihrem Wesen nach primär auf die geistige ideale Person gerichtet; sie ist also zunächst auf die Person und auf bestimmte Werte geistiger Aktbetätigung gerichtet und auf den „Menschen“ nur soweit, als er Person ist und jene Akte durch ihn vollzogen werden.