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Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit, p.129-155
Ort / Verlag
Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Fürstin Pauline hat in der Rheinbundzeit ihr Land vor dem Schicksal anderer Kleinstaaten bewahrt1. Lippe blieb selbständig, wurde Mitglied des Rheinbundes, mußte als solches die Opfer eines Verbündeten Napoleons erbringen, erregte sonst aber wenig Interesse. Es war auch nicht zu der Modernisierung gezwungen, die sonst allenthalben erfolgte. Justiz und Verwaltung konnten sich noch länger in den herkömmlichen Bahnen bewegen. Diese waren gekennzeichnet von der Entwicklungsgeschichte des Landes, das schichtweise durch Zusammenfügen einzelner Herrschaftsteile entstanden war, in dem es Erbteilungen im gräflichen Haus, Sonderrechte von Nebenlinien dieses Hauses, erhebliche Vorrechte der Ritterschaft, viele Streitigkeiten mit benachbarten Fürsten um einzelne Gebiete und dementsprechend auch nur bedingt ein Territorium clausum mit festen Grenzen und eindeutiger Landeshoheit in diesen Grenzen gab. Die Herrschaftsund Verwaltungsstruktur war ‚gewachsen‘. Sie beruhte örtlich auf dem Nebeneinander der herrschaftlichen Ämter mit einer oder mehreren Vogteien und der kirchlichen Gliederung in Kirchspiele, wobei die Pfarrer wegen der Kleinheit des Landes wohl enger an den Generalsuperintendenten in Detmold gebunden waren als in den großräumigeren Herrschaftsbereichen Minden, Ravensberg oder Paderborn. Daß es eine staatliche Kirchenbürokratie gab und sie ein wichtiges Herrschaftsinstrument war, gehört zu den lippischen Besonderheiten2.