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Vertragsgestaltung, 2016, p.221-278
2016

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Ausformulierte Fälle nebst Musterlösungen
Ist Teil von
  • Vertragsgestaltung, 2016, p.221-278
Ort / Verlag
Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
2016
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Bevor Sie vorliegend Ihre Arbeit als Vertragsjurist aufnehmen können und den laut Sachverhalt geforderten Vertragsentwurf fertigen, müssen Sie mehrere Vorüberlegungen hinsichtlich Ihres anwaltlichen Beratungsmandats (Anm.: Dass Sie im vorliegenden Fall die Ihnen angetragene selbstständige Rechtsberatung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG selbstredend übernehmen können, steht aufgrund Ihrer hier geschilderten selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt zweifelsfrei fest, da diesem ja bekanntlich (vgl. hierzu nochmals die Ausführungen in Abschn. 2.3.3) das umfassende Recht zur Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten zukommt, vgl. §§ 1,3 BRAO. Vgl. für den Notar §§ 20, 24 BNotO. Eine an Sie herangetragene selbstständige Rechtsberatung kann jedoch unter dem Gesichtspunkt der §§ 3, 2 RDG bedenklich sein, vgl. Sie insofern die Vorüberlegungen im folgenden Übungsfall in Abschn. 6.2.1.) anstellen: Wer ist Ihr Mandant? Zu wessen Gunsten soll der Vertragsentwurf gefertigt werden? Ist das Beratungsmandat im Übrigen eindeutig und inhaltlich möglich? Zunächst müssen Sie also klären, zu wem das Mandatsverhältnis zustande kommt. Dies wird regelmäßig bei Mehrpersonenkonstellationen in Ihre Vorüberlegungen einfließen, da die „Mandatierung“ (Anm.: Rechtlich kommt das Beratungsmandat – je nach konkreter Ausgestaltung – in Form einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung im Sinne von § 675 BGB mit dienst- und werkvertraglichem Inhalt zustande, wobei die Einordnung als Dienstvertrag die Regel bildet, da regelmäßig nur eine Tätigkeit, nicht aber ein Erfolg geschuldet ist, vgl. Heermann, in: MüKoBGB IV, § 675 Rn. 26 m. w. N., dazu auch im Folgenden. Anders sieht es häufig bei juristischen Gutachten oder Vertragsentwürfen aus, wo häufig ein Werkvertrag vorliegen dürfte. In Ausnahmefällen kann auch ein Gefälligkeitsverhältnis ohne rechtsgeschäftlichen Bindungswillen vorliegen) dann nicht immer eindeutig ist. Eine solche Mehrpersonenkonstellation liegt auch im obigen Sachverhalt vor. Den Kauf des Kraftfahrzeugs verfolgen nach den Sachverhaltsangaben sowohl Peter Müller als auch seine Tochter, Jessica Müller. Das Mandat zur Erstellung eines Vertragsentwurfs zum Erwerb dieses Kraftfahrzeugs könnte somit von beiden erteilt worden sein. Vorliegend entscheidend ist, ob der allein Ihnen gegenüber auftretende Peter Müller im eigenen Namen oder als Stellvertreter von Jessica das Mandat erteilt hat. Dies ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.
Sprache
Deutsch; Englisch
Identifikatoren
ISBN: 3662484307, 9783662484302, 3662484315, 9783662484319
ISSN: 0937-7433
DOI: 10.1007/978-3-662-48431-9_6
Titel-ID: cdi_springer_books_10_1007_978_3_662_48431_9_6
Format

Weiterführende Literatur

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