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Kennzeichen erzwungener Schwinger ist das Vorhandensein einer äußeren Erregung, durch die das Zeitgesetz der Bewegungen des Schwingers bestimmt wird. Erzwungene Schwingungen sind fremderregt, da die Erregung von außen kommt. Die erregenden Kräfte sind auch dann wirksam, wenn sich der Schwinger selbst nicht bewegt. Darin unterscheiden sich die erzwungenen Schwingungen von den zuvor behandelten selbsterregten oder parametererregten Schwingungen. So sind die schwingungserregenden Kräfte eines Verbrennungsmotors auch dann vorhanden, wenn das Fundament, auf dem der Motor steht, durch irgendwelche Maßnahmen festgehalten, also am Schwingen gehindert wird.