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Im § 1 des ersten Kapitels von Wirtschaft und Gesellschaft definiert Weber Handeln (s. Kap. II.16) als »ein menschliches Verhalten […], wenn und insofern der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden« (WuG, 1). Dem Sinnbegriff kommt hier eine zentrale Stellung zu. Zu dessen Klärung sollen im Folgenden (1) zwei Aspekte des Sinns von Handlungen unterschieden, (2) die Abgrenzung des subjektiv gemeinten gegenüber dem objektiv gültigen Sinn erläutert, (3) die Rolle von Rationalitätsurteilen und rationalen Idealtypen (s. Kap. II.17) für das Verstehen (s. Kap. II.10) des subjektiv gemeinten Sinns verdeutlicht sowie (4) die Frage erörtert werden, inwiefern unterschieden werden muss zwischen dem subjektiv gemeinten Sinn von Handlungen und dem Sinn von Ideenzusammenhängen, wie sie Weber insbesondere in seiner Religionssoziologie untersucht hat.