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Allgemeines: Die volkssprachige Dichtung der ahd. Zeit (800–1050) ist in den Inhalten und Formen der schriftlich überlieferten Zeugnisse fast ausschließlich durch die pastoralen Auswirkungen der karolingischen Bildungsreform bestimmt, die der Verkündigung der Heilstatsachen besondere Aufmerksamkeit widmete. Während für die theologische Bildung des Klerus eine lat. Fachliteratur zur Verfügung stand, deren Umfang durch neue Werke, Hss.-Austausch und Abschriften ständig erweitert wurde, sollten dem Volke nach dem Willen Karls d. Gr. (admonitio generalis v. 789), an den sich auch die Nachfolger gebunden fühlten, die Heilstatsachen in der Volkssprache vermittelt werden. Dem dienten zunächst die volkssprachigen Tauf-, Gebets- und Beichtformulare und Predigten, später die Bibeldichtungen des 9. Jhs.