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Anfang März hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe zur Föderalismusreform in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, die im Wesentlichen auf dem Ende 2004 gescheiterten Reformentwurf der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beruhen. Welche Bereiche der Bund-Länder-Beziehungen sollen reformiert werden? Wie sind die geplanten Neuregelungen zu bewerten? Was bleibt noch zu tun?