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Flüchtlinge und Arbeitsrecht
Arbeit und Recht, 2015-12, Vol.63 (12), p.430-437
2015

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Flüchtlinge und Arbeitsrecht
Ist Teil von
  • Arbeit und Recht, 2015-12, Vol.63 (12), p.430-437
Ort / Verlag
Bund-Verlag GmbH
Erscheinungsjahr
2015
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Der zunehmende Flüchtlingsstrom nach Deutschland erfordert eine Betrachtung des Arbeitsrechts für Flüchtlinge. Zahlreiche kurzfristige Gesetzesänderungen lassen ein enormes Dickicht an Regelungen verteilt über die verschiedensten Gesetze entstehen. Somit müssten zunächst die Grundbegriffe und Rechtsquellen geklärt werden. Nach dieser Frage wendet sich der Beitrag der Problematik zu, dass nicht jeder Flüchtling gleich einem Flüchtling ist. Der Gesetzgeber macht dort feine Unterschiede, die sich auf das Arbeitsrecht für Flüchtlinge auswirken können. In den Vorschriften wird zwischen sicheren und unsicheren Herkunftsstaaten unterscheiden, was sich auf die anzuwendenden Gesetze auswirkt. Während anerkannte Asylsuchende die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme haben, dürfen diejenigen in den Aufnahmeeinrichtungen für mind. 6 Mo. keine Tätigkeit annehmen. Dann erfolgt auch eine Prüfung durch die BA. Illegale Beschäftigung muss nach § 98a AufenthG gleichwohl entlohnt werden und wird durch die Vorschriften des MiLoG ergänzt. Doch nicht nur das Entgelt spielt eine wichtige Rolle. Vielmehr müssen auch Arbeitsschutz iwS., Auftraggeberhaftung, Kündigungsschutz und SGB III mit Blick auf die Vorschriften für Flüchtlinge betrachtet werden. The increasing influx of refugees into Germany requires a new approach to labor law and refugees. Many short-term amendments create a new and immense collection of rules among the different acts. First the article clarifies the different basic concepts and sources of law. After that it proceeds with a description of who is regarded as a refugee under German law. German legislators make some subtle differences in this question, which have consequences for refugees and labor law. In some statutes legislators distinguish between save states and unsafe states. Acknowledged refugees have the possibility to get work. Refugees who must live in the registration camp near the German borderline for 6 months are not allowed to perform any work during this period. In case of getting work after this time the German Employment Office clarifies that no German or other European citizen will take up this job. But also illegal work must be payed, § 98a AufenthG, and is covered by the statutes of the Minimum Wage Act. Besides the payment there are also other points to look at, i.e. workplace safety, client liability, protection against unlawful dismissal and social safety.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 0003-7648
Titel-ID: cdi_jstor_primary_24588836
Format

Weiterführende Literatur

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