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In welchem Sinn hat der Verteidiger/die Verteidigerin im Jugendstrafverfahren eine erzieherische Aufgabe?
Ist Teil von
Zentralblatt für Jugendrecht, 2001, Vol.88 (7), p.243-252
Erscheinungsjahr
2001
Link zum Volltext
Beschreibungen/Notizen
Die Autorin konzentriert ihre Abhandlung auf die Suche nach einer 'nicht fremdbestimmten Erziehung'. "Diese tritt jener sich als pädagogisch ausgebenden Hilfe entgegen, die sich in repressiven Erziehungsmaßnahmen ausprägt, einer autoritären Konzeption, die den Jugendlichen in Abhängigkeit und Unmündigkeit hält ('unfreies Opfer der Erziehung'). Nicht allein wird demnach ein autoritäres Strafrecht kritisiert in dieser Abhandlung, sondern auch ein zurechtweisendes, umformendes und ummodelndes erzieherisches Handeln. Zugleich sollen in dieser Abhandlung Umrisse eines aufrichtenden Rechts und einer nicht- fremdbestimmten Erziehung angedeutet werden. Auf diese Weise sollen Gedanken beigetragen werden zu einer Verbindung von Recht und Pädagogik, einer Verbindung, die Widersprüche und Unterschiede nicht leugnet." (DIPF/Orig.)