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Die Vorbereitung von Wahlen gehört zu den sensibelsten Bereichen staatlicher Organisation.
Fehler imWahlverfahren wirken vertrauensmindernd1 und sind überdies nur
mit beachtlichem Mehraufwand korrigierbar, wie zuletzt die teilweise Zulassung der
Landesliste der AfD Sachsen zur Landtagswahl 2019 vor Augen geführt hat.2 Einer der
empfindlichsten Bereiche der Wahlvorbereitung in Deutschland dürfte die Zulassung
von Parteien zu Bundestagswahlen sein. Ob eine Vereinigung als Partei teilnehmen darf,
entscheidet der Bundeswahlausschuss. Diesem Gremium obliegt damit die Frage, ob
Parteien ihre zentrale Funktion – die Teilnahme an Wahlen – wahrnehmen können.