Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Pflege Zeitschrift, 2017-08, Vol.70 (8), p.13-14
2017

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Nachträgliche Änderung des Dienstplans
Ist Teil von
  • Pflege Zeitschrift, 2017-08, Vol.70 (8), p.13-14
Ort / Verlag
Heidelberg: Springer Medizin
Erscheinungsjahr
2017
Link zum Volltext
Quelle
Electronic Journals Library
Beschreibungen/Notizen
  • Zusammenfassung Das Weisungsrecht im Hinblick auf die Lage der Arbeitszeit wird im Pflegebereich mit dem Dienstplan ausgeübt. Verantwortlich für den Dienstplan ist die Schichtleitung. Sie hat bei der Erstellung und bei Änderung des Dienstplans billiges Ermessen zu berücksichtigen. Für kurzfristige Änderungen des Dienstplans durch den Arbeitgeber wendet die Rechtsprechung die Mindestfrist des § 12 Abs. 2 TzBfG von vier Tagen an. Die Mitarbeitervertretung hat ein Mitbestimmungsrecht sowohl bei der Erstellung als auch bei der Änderung des Dienstplans.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 0945-1129
eISSN: 2520-1816
DOI: 10.1007/s41906-017-0159-0
Titel-ID: cdi_crossref_primary_10_1007_s41906_017_0159_0

Weiterführende Literatur

Empfehlungen zum selben Thema automatisch vorgeschlagen von bX