Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Aufwendungsersatz in der Krankheitskostenversicherung: VVG §1; AVB Krankheitskostenversicherung (§5 Abs. 4 lit. b Teil II TB/KK 2009)
Ist Teil von
Medizinrecht, 2019, Vol.37 (1), p.69-71
Ort / Verlag
Berlin/Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
2019
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Zusammenfassung
1. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse darf unter Berücksichtigung des Wortlauts davon ausgehen, dass Wechseldrucksysteme etwas anderes sind als Wechseldruckmatratzen.
2. Der Versicherer kann sich auf eine verschlechternde nachträgliche Vereinbarung nur berufen, wenn er den Versicherungsnehmer hinreichend darüber belehrt, in welcher Weise dessen Rechtsposition beschränkt wird. Diese für die Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelten Grundsätze finden auch in der Krankheitskostenversicherung Anwendung. (Leitsätze der Bearbeiterin)