Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Annos undeviginti natus… Die Rückführung von Augustus’ Principat auf die Jahre 44/43 v. Chr
Ort / Verlag
Presses universitaires de Rennes
Erscheinungsjahr
2009
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Die heutige Verwendung des Begriffs Principat für eine Staatsform, die mit der Neuordnung von 28/27 v. Chr. geschaffen wurde, geht auf Theodor Mommsen zurück. Demgegenüber soll hier gezeigt werden, daß Augustus den Anspruch vertreten hat, seit dem Beginn seiner politischen Karriere 44/43 v. Chr. als princeps gegolten zu haben. Hierzu wird zunächst ein Überblick über die antiken Quellen zur Dauer seiner Herrschaft gegeben. Tatsächlich schreibt ihm deren überwiegende Zahl mindestens 56 Regierungsjahre zu. Gelegentlich kann dieser Zeitraum unterteilt werden in eine Phase gemeinsam mit anderen und eine allein ausgeübter Herrschaft ; dies deutet darauf, daß es bei der summarischen Angabe primär nicht um die Verfassungsform, sondern um die persönliche Vorrangstellung geht. Daß die Vorstellung einer schon 43 v. Chr. beginnenden Herrschaft des Augustus schon auf seine Zeit zurückgeht, wird sodann an der Rolle gezeigt, die gerade damalige Ereignisse in der Herrscherverehrung spielten. So bezog man sich bei alljährlichen Kulthandlungen in Cumae und Narbo oder bei der Umbenennung des Monats Sextilis nicht zuletzt auf die Übernahme des imperium am 7. Januar und den Antritt des 1. Consulats am 19. August jenes Jahres. Der Zusammenhang zwischen der Betonung der Anfänge der Karriere des Augustus und der Principatsideologie wird an den Res gestae erläutert. Im 30. Kapitel subsumiert Augustus eindeutig schon Vorgänge der 30er Jahre unter seine Rolle als princeps. Dann aber kann der gemeinte Ausgangspunkt des Principats nur bei den im 1. Kapitel geschilderten Vorgängen liegen, die allein den Anspruch rechtfertigen können, längst vor der Erlangung der Alleinherrschaft die Stellung eines princeps erreicht zu haben. Tatsächlich hat sich Augustus auch nicht erst in den Res gestae auf diese Anfänge berufen ; vielmehr ist er schon in Selbstdarstellungen der Jahre 36 und 27 v. Chr. von ihnen ausgegangen.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISBN: 2753509522, 9782753509528
DOI: 10.4000/books.pur.125784
Titel-ID: cdi_cleo_primary_oai_books_openedition_org_pur_125784
Format
Schlagworte
Classics, History

Weiterführende Literatur

Empfehlungen zum selben Thema automatisch vorgeschlagen von bX