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Listy filologické, 1963-01, Vol.86 (1), p.77-91
1963

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
O NĚKTERÝCH SPISECH M. JANA Z JESENICE
Ist Teil von
  • Listy filologické, 1963-01, Vol.86 (1), p.77-91
Ort / Verlag
Nakladatelství Československé akademie věd
Erscheinungsjahr
1963
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Der Aufsatz bietet eine Analyse der drei Schriften des bedeutendsten Juristen der Hussitenzeit und Verteidigers des Magisters Johannes Hus, des Magisters Johannes von Jesenice. I. Die Quaestio Utrum iudex sciens testes... Gegen die ältere Annahme von Prof. F. M. Bartoš, daß die Quaestio Utrum iudex sciens testes false deponere et accusatum esse innocentem debet ipsum condempnare ein Werk des Magisters Johannes Hus ist, verteidigt der Autor seinen früheren Beweis, daß es sich um ein Werk des Magisters Johannes von Jesenice handelt. Die genaue Analyse der handschriftlichen Erhaltung dieser Quaestio beweist, daß sie bei der Gelegenheit der Disputatio de quolibet im Jahre 1409 vorgetragen wurde, was die Urheberschaft des Mag. Hus ausschließt, da seine Quaestio aus diesem großen Rednerturnier bekannt ist. Der Inhalt der Quaestio und der Vergleich mit anderen Schriften Jesenic's bestätigt seine Urheberschaft auch für dieses Werk. II. Summaria de iusticia et nullitate sentenciarum contra Hus Unter diesem Titel ist ein Werk des Mag. Jesenic aus dem alten Katalog der Handschriften des Collegiums der böhmischen Natio bekannt; sein Text wurde aber bisher nicht aufgefunden. Da der Inhalt der verlorengegangenen Handschrift noch andere genaue Angaben über die literarische Tätigkeit Jesenic's bietet und seine Werke enthält, die er zur Verteidigung des Mag. Hus vor dem Konstanzer Konzil geschrieben hat, kann man annehmen, daß auch diese Schrift zu dieser Gruppe seiner Schriften gehört und aus dem Jahre 1414 stammt. III. Auctoritates pro communione sub utraque specie Dieses Werk stammt aus dem Jahre 1417 und wurde als offizielles Dokument der Prager Universität und des böhmischen utraquistischen Adels dem Konstanzer Konzil überreicht. Aus den Polemiken, welche gegen die Auctoritates in Konstanz geschrieben wurden, ist die des Nicolaus Dinkelspühl für die Beurteilung des Textes die wichtigste, da sie den kompletten Text der Auctoritates enthält und deshalb als ein wichtiges Kriterion für die Abweichungen einzelner Handschriften dient. Die bisher bekannten 29 Handschriften der Auctoritates bieten eine verläßliche Basis für die Analyse des Textes. Auf Grund dieser verhältnismäßig großen Anzahl der Handschriften und ihrer verschiedenen Angaben kann man den ursprünglichen Text der Auctoritates feststellen (die Variante mit dem Incipit Fieri nullo modo potest) und die spätere Bearbeitung (die Variante mit dem Incipit Cenantibus autem illis) und verschiedene Zusätze unterscheiden. Die Urheberschaft des Mag. Johannes von Jesenice ist durch die Angaben in zwei Handschriften als sicher bestätigt.
Sprache
Tschechisch
Identifikatoren
ISSN: 0024-4457
Titel-ID: cdi_chadwyckhealey_abell_R01814671
Format
Schlagworte
Czech language

Weiterführende Literatur

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