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- Ist, wenn bei einem dauernd vereinigten Kirchen- und Schulamt, z. B. einer Kiisterlehrerstelle, gemäß § 30 Abs. 6, 7 des Prenß. Bolksschulunterhaltuugsgesetzes vom 28. Jnli 1906 die Auseinandersetzung zwischen Kirche und Schulverband erfolgen soll, hierfür die öffentlichrechtliche Zweckbestimmung der bisher gemeinschaftlich benutzten Bermögensstücke maßgebend
- Titel
- Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 111
- Verlag
- De Gruyter,
- Ort
- Berlin ; Boston :
- Erscheinungsjahr
- [2021]
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