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Artikel
1. Bezieht sich die Verordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich vom 4. Dezember 1919 auch auf Gehaltsansprüche von Beamten und Militärpersonen 2. Sind unter inaktiven Offiziers auch Offiziere a. D. zu verstehen 3. Enden die Gehaltsansprüche eines Offiziers, wenn sein Dienstverhältnis vorschriftesmäßig hätte aufgehoben werden sollen, aber tatsächlich nicht aufgehoben worden ist
Titel
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 101
Verlag
De Gruyter,
Ort
Berlin :
Erscheinungsjahr
[1921]
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