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Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, Abteilung Rechtswissenschaft
Zweite, neu bearbeitete Auflage, 1969

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Ist Teil von
  • Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, Abteilung Rechtswissenschaft
Auflage
Zweite, neu bearbeitete Auflage
Ort / Verlag
Berlin, Heidelberg : Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
1969
Link zum Volltext
Beschreibungen/Notizen
  • Allgemeine Literaturübersicht -- I. Historisch-kritischer Teil: Rechtstheorie und Methodenlehre in Deutschland seit Savigny -- 1. Die Methodenlehre Savignys -- 2. Die „Begriffsjurisprudenz“ des 19. Jahrhunderts -- 3. Rechtstheorie und Methodenlehre unter dem Einfluß des positivistischen Wissenschaftsbegriffs -- 4. Die Abwendung vom Positivismus in der Rechtsphilosophie der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts -- 5. Methodische Bestrebungen der Gegenwart -- II. Systematischer Teil -- 1. Rechtstheoretische Grundlegung -- 2. Die Anwendung der Rechtssätze auf einen Sachverhalt -- 3. Die Auslegung der Gesetze -- 4. Die (offene) Fortbildung des Rechts durch Rechtswissenschaft und Rechtsprechung -- 5. Die Begriffsbildung und das System der Rechtswissenschaft -- Namenverzeichnis
  • Was ist die Rechtswissenschaft? Ist sie eine "Wissenschaft", d. h. eine auf die Gewinnung von Erkenntnissen gerichtete planvolle geistige Tätigkeit, oder nur ein geordnetes Wissen von dem, was in einer bestimmten Rechtsgemeinschaft, hic et nunc, als "Rechtens" angesehen wird, oder vielleicht eine "technische Kunstlehre", eine Anweisung dazu, Rechtsfälle nach bestimmten Regeln, die als praktische Maximen oder Konventionalregeln zu kennzeichnen wären, in gleichmäßiger Weise zu entscheiden? Ist sie vielleicht dieses alles zugleich? Alle nur denkbaren Antworten sind auf diese Frage gegeben worden. Zumal im 19. Jahrhundert hat man, unter dem Eindruck der Erfolge der Naturwissenschaft, häufig versucht, die Rechtswissenschaft dadurch in den Rang einer Wissenschaft zu "erheben", daß man eine der naturwissenschaftlichen ähnliche Methode für sie forderte. Das beginnende 20. Jahrhundert hat dann, in der Abwehr des Totalitätsanspruchs der Naturwissenschaft, speziell einer rein naturwissenschaftlich verfahrenden Psychologie und Soziologie, die Selbständigkeit der "Geisteswissenschaften" (oder "Kulturwissenschaften") und ihrer Methoden zu begründen versucht. Eine zu ihrer Zeit sehr einflußreiche, heute schon wieder fast vergessene philosophische Richtung, der Neukantianismus, der gerade in der Rechtsphilosophie einen starken Widerhall gefunden hat, ließ sich dies besonders angelegen sein. Im Fortgang dieser Bewegung, aber auch im Bereiche "phänomenologischer" und "ontologischer" Forschungen rückten die Strukturen des "personalen" und des "objektiven" Geistes immer stärker in das Blickfeld der Wissenschaft
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISBN: 9783662284117
Titel-ID: 990019439550106463