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Die Erziehungswirklichkeit ist geprägt durch eine institutions- und professionsbezogene Herauslösung sonderpädagogischer Fragestellungen aus dem schulischen Regelbetrieb. Diese Verbesonderung findet ihre Entsprechung auch im disziplinären Diskursfeld: Der etablierten Arbeitsteilung folgend delegiert die »Normalpädagogik« die Differenzkategorien »Behinderung« und »sonderpädagogischer Förderbedarf« an die Sonderpädagogik. Diese akademische Tradition wird unter inklusiven Vorzeichen fraglich, denn die inklusionspädagogische Agenda impliziert die Aufhebung des »Spezialpädagogischen« im Pädagogischen. Die Beiträger*innen fragen nach einer disziplinären Rücküberführung und diskutieren Voraussetzungen, Chancen und Risiken.