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Was gilt als Kunst(-werk) und was nicht? Und wer kann diese Frage beantworten? Die Geschichte der Kunstgeschichte selbst liefert hierzu neue Perspektiven, wenn man rechts- und kunsthistorische Zusammenhänge in den Blick nimmt. Marius Müller arbeitet heraus, dass die juristische Definition davon, was als Kunst zu definieren sei, Einfluss auf die Ausbildung dessen hatte, was durch Kunstwissenschaftler*innen und Kunstkritiker*innen als solche verstanden wurde. Im Kontext von Dada und Fluxus untersucht er diese wechselseitige Einflussnahme von Rechtswissenschaft und Kunstgeschichte auf die Begrifflichkeiten und Definitionen von (bildender) Kunst