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Kunst statt Strafe : eine dialogische Betrachtung der ästhetischen Arbeit in der sozialen Arbeit am Beispiel einer Bildhauerwerkstatt für straffällig gewordene Jugendliche
Die fachpolitische Diskussion um die Sinnhaftigkeit eines auf den Erziehungsbegriff gestützten Jugendstrafrechts verläuft in den letzten Jahren kontrovers. Sie findet vor dem Hintergrund von unter dem Druck der Öffentlichkeit lauter werdenden Forderungen nach härteren Strafen und stärkerem Durchgreifen der Politik statt.Ein Spezifikum des Jugendgerichtsgesetzes ist die Spannbreite möglicher gerichtlicher Anordnungen für eine Straftat insbesondere bei Maßnahmen ohne Freiheitsentzug. Ist aus staatlicher Sicht Erziehung anlässlich der Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden angezeigt, hat die JugendrichterIn die Möglichkeit, unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Jugendlichen geeignete Maßnahmen anzuordnen.Ein solches Angebot stellen die Bildhauerwerkstätten für straffällig gewordene Jugendliche dar.Susanne Mariyam Hüser-Granzow stellt in Ihrer Studie das pädagogisch-künstlerische Konzept solcher Bildhauerwerkstätten vor und gewährt einen Einblick in die dortige ästhetische Praxis. Sie geht der Frage nach, inwiefern es Bezüge zwischen der Dialogphilosophie Martin Bubers, zeitgenössischen Theorien zur Ästhetik und ästhetischer Praxis gibt, und untersucht ferner, welche sozialpädagogischen Kompetenzen für eine dialogisch verstandene Haltung in der ästhetischen Praxis mit straffällig gewordenen Jugendlichen erforderlich sind.Ihr Hauptinteresse gilt der pädagogischen Beziehungsgestaltung über die Initiierung ästhetischer Prozesse.