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Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht : Band 047
1st ed

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Die angemessene Vergütung im Urhebervertragsrecht : Zur Konkretisierung des § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Branchentarifen
Ist Teil von
  • Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht : Band 047
Auflage
1st ed
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Beschreibungen/Notizen
  • Intro -- Title Page -- Copyright -- Table of Contents -- Body -- Abkürzungsverzeichnis -- Vorwort -- Einleitung -- Teil 1: Die Legaldefinition des 32 Abs. 2 S. 2 UrhG: Entstehung und Systematik -- 1 Die Reformbemühungen um das Urhebervertragsrecht -- A. Die Urhebervertragsrechtsreform 2002 -- B. Die Urhebervertragsrechtsreform 2017 -- 2 Die Gesetzgebungsmaterialien der Reformen und ihre Vorgaben an die Rechtsprechung -- A. Die Legaldefinition in den Gesetzgebungsmaterialien -- I. Die "redliche Verkehrsübung" als Kriterium der Angemessenheit -- II. Die "im Geschäftsverkehr übliche und redliche Vergütung" als Legaldefinition der Angemessenheit -- III. Ergänzung der Legaldefinition durch die Häufigkeit und das Ausmaß der Nutzung -- B. Der Konkretisierungsauftrag an die Rechtsprechung -- I. Beidseitiger Interessensausgleich durch gerichtliches Gerechtigkeitsurteil -- II. Zu berücksichtigende Umstände des Einzelfalls -- III. Die Notwendigkeit der weiteren Konkretisierung -- 3 Anwendungsbereich und Systematik der Legaldefinition -- A. Der Anwendungsbereich der Legaldefinition -- I. Die Hierarchie der Bestimmungsgrundlagen -- II. Anwendbarkeit trotz bestehender Vertragsparität -- III. Anwendbarkeit bei vereinbarter wie fehlender Vergütung -- B. Unbestimmtheiten in der Systematik der Legaldefinition -- I. Individualisierende oder generalisierende Betrachtungsweise? -- II. Verhältnis der Elemente der Legaldefinition zueinander -- Teil 2: Methodik der Konkretisierung und Auswertung der Rechtsprechung -- 4 Methodik der Konkretisierung von Üblichkeit und Redlichkeit -- A. Der Prozess einer Normkonkretisierung: Spezifizierung und Typisierung -- B. Die Typologie der Normkonkretisierung nach Röthel -- I. Scheinkonkretisierungen -- II. Beurteilungsmaßstäbe -- III. Qualifizierungen und Quantifizierungen.
  • C. Die auf Üblichkeit und Redlichkeit anzuwendende Konkretisierungsform -- I. Die Konkretisierung der Redlichkeit in Form der Qualifizierung -- II. Die Konkretisierung der Üblichkeit in Form der Qualifizierung -- D. Methodische Vorgaben an die Normkonkretisierung -- I. Bindung an den Konkretisierungsauftrag des Gesetzgebers -- II. Berücksichtigung folgenorientierter Erkenntnisse und Feststellungen -- III. Rationale Begründbarkeit -- E. Berücksichtigung von Branchenunterschieden durch die Lehre des beweglichen Systems? -- I. Die Lehre des beweglichen Systems -- II. Die Legaldefinition als bewegliches System -- III. Folgerungen für die Konkretisierung von Üblichkeit und Redlichkeit -- 5 Typisierung des Begriffs der Üblichkeit -- A. Analyse der Rechtsprechungspraxis -- I. Empirische Daten -- II. Kollektivvereinbarungen und vergleichbare Dokumente -- B. Folgerungen -- I. Die vorrangige Orientierung an Vergütungen aus Kollektivverträgen -- II. Die subsidiäre Bedeutung empirischer Daten -- III. Die nötige Differenzierung zwischen üblicher und angemessener Vergütung -- 6 Typisierung des Begriffs der Redlichkeit -- A. Analyse der Rechtsprechungspraxis -- I. Nutzungsbezogene Kriterien -- II. Personenbezogene Kriterien -- III. Schaffensbezogene Kriterien -- IV. Werkbezogene Kriterien -- V. Sozialpolitische Kriterien -- B. Folgerungen -- I. Nutzungsbezogene Kriterien als Schwerpunkt der Betrachtung -- II. Der Gedanke des Anteils der Parteien am kommerziellen Erfolg des Werkes -- III. Die Wirkung der Kriterien auf unterschiedliche Vergütungsparameter -- C. Offene Fragen -- I. Die Unterscheidung zwischen werkvertrags- und urheberrechtlicher Vergütung -- II. Ausrichtung der Redlichkeit an hypothetischer Parteivereinbarung oder ,objektivem Wertˋ der Nutzung? -- III. Die Herausbildung von ,normalerweise angemessenenˋ Vergütungen.
  • Teil 3: Zulässigkeit von Branchentarifen? - Argumente aus verfassungsrechtlicher Perspektive -- 7 Die Tendenz der Rechtsprechung zur Bemessung der Vergütung anhand von Generalisierungen und Branchentarifen -- A. Die ,normalerweise angemesseneˋ Vergütung als Generalisierung von Branchenumständen -- B. Der Gesetzgeber beabsichtigte im Rahmen des 32 Abs. 2 S. 2 UrhG die Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit -- C. Erscheinungsformen von Generalisierungen in der gerichtlichen Praxis -- I. Vormals: Generalisierende Betrachtungsweise -- II. Übernahme von Vergütungsätzen aus Kollektivverträgen mit Indizwirkung ohne Anpassung -- III. Übernahme von ,normalerweise angemessenenˋ Vergütungssätzen ohne Anpassung -- D. Die praktische Notwendigkeit von Generalisierungen -- I. Grenzen der gerichtlichen Beurteilung in quantitativer Hinsicht -- II. Grenzen der gerichtlichen Beurteilung in qualitativer Hinsicht -- III. Strategie zur Vermeidung des Hindsight Bias -- IV. Notwendigkeit der Berücksichtigung der gerichtlichen Möglichkeiten -- E. Die Vereinbarkeit von Branchentarifen mit den urheberschützenden Zielen der Reformbemühungen -- I. Anlass der Betrachtung -- II. Ausrichtung und Gang der Betrachtung -- 8 Branchentarife und die Eigentumsgarantie -- A. Der Aussagegehalt von Art. 14 GG zur Verwertung von Nutzungsrechten -- I. Die Rolle der Eigentumsgarantie in Übersetzerhonorare -- II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zuordnung des vermögenswerten Ergebnisses der schöpferischen Leistung an den Urheber -- III. Garantie eines bestimmten Wertes des vermögenswerten Ergebnisses als Konsequenz dieser Rechtsprechung? -- B. Folgerungen -- 9 Branchentarife und der Ausgleich gestörter Vertragsparität -- A. 32 UrhG und die verfassungsrechtliche Pflicht zum Ausgleich gestörter Vertragsparität.
  • I. Die Rolle des Ausgleichs gestörter Vertragsparität in Übersetzerhonorare -- II. Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Ausgleich gestörter Vertragsparität -- III. Einordnung des 32 UrhG in diese Systematik -- B. Sind auch Branchentarife zum Ausgleich gestörter Vertragsparität geeignet? -- I. Parallele zu Tarifverträgen -- II. Befürwortung von Kollektivverträgen durch den Gesetzgeber -- C. Folgerungen -- I. Keine Beeinträchtigung des Ausgleichs gestörter Vertragsparität durch gerichtliche Generalisierungen -- II. Die hypothetische Parteivereinbarung als partielle Rückkehr zu prozeduralen Maßstäben -- 10 Branchentarife und das Sozialstaatsprinzip -- A. Die soziale Besserstellung von Urhebern als Leitgedanke des 32 UrhG -- B. Welche Dimension des Sozialstaats wird durch die Garantie einer angemessenen Vergütung verwirklicht? -- I. Der verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkt der Betrachtung -- II. Theoretische Bestreitbarkeit von Zweck sowie Mittel des 32 UrhG -- III. Annäherung durch die Perspektive des ,Capability Approachˋ nach Sen und Nussbaum -- C. Inwiefern sind die Einzelfallumstände im Rahmen dieses sozialstaatlichen Zwecks von Bedeutung? -- D. Folgerungen -- I. Die Bedeutung des sozialstaatlichen Gehalts von 32 UrhG für die Konkretisierung der Legaldefinition -- II. Die fragliche Reichweite des sozialstaatlichen Gehalts -- III. Vor- und Nachteile von Branchentarifen bei der Verwirklichung des sozialstaatlichen Gehalts -- IV. Verbindungen zur Frage nach der Ausrichtung der Redlichkeit -- Hauptthesen der Untersuchung -- Literaturverzeichnis -- Dokumenten- und Materialverzeichnis -- Leere Seite.
  • Der Anspruch von Urhebern auf eine angemessene Vergütung durch ihre Verwerter gemäß § 32 UrhG befasst die Gerichte seit der Urhebervertragsrechtsreform von 2002. Insbesondere die Konkretisierung des Begriffs der »Angemessenheit« anhand der Legaldefinition des § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG hat sich dabei als eine große Herausforderung herausgestellt. Jochen Christoph Hegener analysiert die gesamte Rechtsprechung zum Begriff der »angemessenen Vergütung« im Urhebervertragsrecht und erarbeitet dabei eine Typisierung der am häufigsten berücksichtigten Kriterien und Bemessungsgrundlagen. Außerdem identifiziert er die wichtigsten Fragen um die weitere Konkretisierung des § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG. Authors in Germany were granted a claim against their publishers for an equitable remuneration by the German legislature in 2002. Ever since, courts have been struggling with the definition of what makes a remuneration "equitable". Jochen Christoph Hegener analyzes the entire existing case law and systemizes the most common criteria used by the courts. It further identifies the most pressing and current questions for courts in defining an equitable remuneration according to § 32(2) of the German Copyright Act today.
  • Dr. Jochen Christoph Hegener studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und an der Columbia Law School in New York, USA. Er promovierte als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Exzellenzcluster »Normative Orders« in Frankfurt.
Sprache
Identifikatoren
ISBN: 3-7370-0955-4, 3-8470-0955-9
OCLC-Nummer: 1156215710
Titel-ID: 9925179255206463