Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Ergebnis 16 von 21
Bonner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Neue Folge : Band 011
1st ed

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Die konkludente Täuschung beim Betrug
Ist Teil von
  • Bonner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Neue Folge : Band 011
Auflage
1st ed
Link zum Volltext
Beschreibungen/Notizen
  • Description based upon print version of record.
  • Includes bibliographical references.
  • Title Page; Copyright; Table of Contents; Body; Vorwort; Abkürzungsverzeichnis; Teil 1: Betrug als Kommunikationsdelikt; 1 Vorbemerkungen und Ausgangspunkt; 2 Begründung des Ausgangspunkts: Betrug und Sprechakttheorie; 2.1 Anwendung der Kategorien lokutionärer, illokutionärer und perlokutionärer Akt im Rahmen der Täuschung beim Betrug; 2.2 Anwendung der Kategorie des assertiven Aktes im Rahmen der Täuschung beim Betrug; 2.3 Die aktive Täuschung als unwahre Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen; 2.3.1 Werturteile über Tatsachen; 2.3.2 Zum Begriff der Tatsachen beim Betrug
  • 2.4 Sprachliche Indikatoren für die Bestimmung des Vorhandenseins einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen2.4.1 Die explizit performative Äußerung; 2.4.2 Die implizit performative Äußerung; 2.4.3 Die sprachlichen Mittel im Einzelnen; 2.4.4 Schwäche der sprachlichen Indikatoren für die Bestimmung des Vorhandenseins einer (unwahren) Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen; 3 Ergebnis; Teil 2: Kausale Erklärung und intentionale Erklärung beim Betrug; 4 Vorbemerkungen und Gegenstand
  • 7 ErgebnisTeil 3: Zum Begriff der konkludenten Täuschung beim Betrug; 8 Vorbemerkungen und Gegenstand; 9 Zivilrechtliche Annäherung an die Problematik der Konkludenz; 9.1 Die Willenserklärung; 9.1.1 Der Willenserklärungsbegriff; 9.1.2 Die Klassifizierung der Willenserklärung; 9.2 Die arglistige Täuschung; 9.2.1 Der Begriff der arglistigen Täuschung; 9.2.2 Die Klassifizierung der arglistigen Täuschung; 9.3 Ergebnis; 10 Strafrechtliche Kriterien für die konkludente Täuschung beim Betrug; 10.1 Die konkludente Täuschung als Verhalten mit Erklärungswert
  • 10.2 Die konkludente Täuschung als Verhalten, dessen Bestimmung von der Verkehrsauffassung bzw. -anschauung abhängig ist10.3 Die konkludente Täuschung als Konsequenz der Auslegung; 10.3.1 Art und Weise der Auslegung der (konkludenten) Täuschung beim Betrug; 10.3.2 Rolle der Auslegung der (konkludenten) Täuschung beim Betrug; 10.4 Die konkludente Täuschung als Verhalten, dessen Bestimmung von Regeln, Konventionen oder Verkehrssitten abhängig ist; 10.5 Die konkludente Täuschung als Verhalten, dessen Bestimmung von Treu und Glauben abhängig ist
  • 10.5.1 Das Prinzip von Treu und Glauben und die Redlichkeit im Rechtsverkehr
  • Die meisten Definitionsversuche von konkludenter Täuschung kommen über Leerformeln – etwa die »Verkehrsauffassung« – nicht hinaus. Im Gegensatz dazu kann Laura Mayer Lux aufzeigen, dass die schlüssige Täuschung eine aktive Täuschung ist, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Mithilfe der analytischen Sprachphilosophie begründet die Autorin Betrug als »Kommunikationsdelikt« theoretisch und bestimmt Täuschung mit Bezug auf die kommunikative Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die konkludente Täuschung als »semantischer Schluss« bezeichnet werden kann, also als ein Schluss, der im Hinblick auf die Bedeutung des fraglichen kommunikativen Aktes konstruiert wird, und als »indirekte unwahre Informationsbehauptung« verstanden werden muss. This study seeks to contribute, through the analytical philosophy of language, to a theoretical framework of fraud as a “communication offense”. It also aims at determining the meaning of the deceit element – particularly, implied or tacit deceit – with reference to the communicative interaction between the offender and the victim of the deception. A thorough study of definitions of tacit deceit reveals that most researches come out with “empty formulas” – such as “prevailing public understanding” – which are unable to specify the deceit element. By contrast, this study argues that tacit deceit should be referred to as an active deceit. That is, an untrue statement about fraud-relevant facts, i.e., information which, depending on the economic relationship, may act as a determining factor for a rational disposition of property. Finally, this research clarifies tacit deceit as a “semantic deduction”, i.e., a deduction that is constructed in view of the meaning of the communicative act under analysis, and proposes that tacit deceit should be interpreted as an “indirect false assertion about information”
  • Dr. Laura Mayer Lux ist Dozentin für Strafrecht an der Pontificia Universidad Católica zu Valparaíso, Chile.
  • Dr. Dr. Udo Di Fabio ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn.
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht der Universität Bonn, Gastprofessor an der Universität Renmin in Beijing sowie Ehrendoktor und Honorarprofessor an mehreren Universitäten in Südamerika.
  • Prof. Dr. Wulf-Henning Roth lehrt Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn. Dort ist er Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht.
  • German
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISBN: 3-7370-0115-4, 3-8470-0115-9
Titel-ID: 9925176417106463