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Die erbrechtlichen Folgen von Scheidung und Ehekrise
Beschreibungen/Notizen
Description based upon print version of record.
"Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum hat diese Arbeit im Jahre 2007 als Dissertation angenommen."--T.p., verso.
Includes bibliographical references and index.
Vorwort; Inhaltsverzeichnis; 1. Teil: Einleitung; 2. Teil: Vorzeitiger Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts gem. 1933 S. 1; A. Einseitigkeit der Vorverlagerung und Entstehungsgeschichte des 1933; I. Ursprungsfassung des 1933 S. 1: Einseitiger Erbrechtsausschluss als Sanktion für Scheidungsschuld?; II. Neufassung des 1933 auf der Grundlage des Zerrüttungsprinzips; B. Verfassungswidrigkeit des einseitigen Erbrechtsausschlusses; I. Verstoß gegen Art. 3 I GG; 1. Ungleichbehandlung von Antragsteller und passivem Antragsgegner; 2. Fehlende Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
a) Gegenstand des Antragstellerwillensb) Typisierbarkeit des Antragsgegnerwillens; II. Verstoß gegen Art. 6 I GG; 1. Institutsgarantie: Negative Verlaufsprognose bei einseitiger Scheidungsaktivität; 2. Wertentscheidende Grundsatznorm: Der Anreiz zum Angriff auf die Ehe; III. Verstoß gegen Art. 14 I 1, 2. Alt. GG; 1. Verstoß gegen das Grundrecht; a) Erbrechtsfreiheit: Der Antragsgegner als Überlebender; b) Testierfreiheit: Der Antragsgegner als Erblasser; 2. Verstoß gegen die Institutsgarantie; IV. Ausscheiden verfassungskonformer Auslegung des 1933 S. 1, 1. Alt. und Ergebnis
C. Voraussetzungen des 1933I. Formell: Bekundung des Scheidungswillens durch die Ehegatten; 1. Beantragung der Scheidung, 1933 S. 1, 1. Alt.; a) Zeitpunkt der Beantragung; aa) Rechtshängigkeit vs. Anhängigkeit; bb) Direkte Anwendung des 167, 1. Var. ZPO; cc) Analoge Anwendung des 167, 1. Var. ZPO; (1) Analogiefähigkeit der Regelung: 167 ZPO als Ausnahmevorschrift?; (2) Vergleichbarkeit und positive Feststellung einer Regelungslücke; (a) Frist; (b) Wahrung einer Frist; b) Prozessuale Mängel des Scheidungsantrags; c) Anschlussantragstellung; d) Antragstellung und Rechtsmittel
2. Zustimmung zur Scheidung, 1933 S. 1, 2. Alt.a) Rechtsnatur der Zustimmung; b) Adressat und Form der Zustimmung; c) Inhaltliche Anforderungen an die Zustimmung; d) Abhängigkeit der Zustimmung von der Antragstellung; 3. Nachträgliche Beseitigung der Bekundung des Scheidungswillens; a) Widerruf der Zustimmung; b) Rücknahme des Scheidungsantrags; II. Materiell: Das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen; 1. Das Scheitern der Ehe; a) Die Scheiternsvermutung des 1566 I; aa) Erforderlichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung gem. 630 I Nr. 2, Nr. 3 ZPO
bb) Hypothetischer Übergang auf streitige Scheidung gem. 1565 I 2b) Der unmittelbare Beweis des Scheiterns gem. 1565 I 2; aa) Die Scheidungssperre des 1565 II; bb) De lege ferenda: Verschärfte Beweisanforderungen bei einseitigem Scheidungsbegehren?; 2. Nichteingreifen der Härteklauseln des 1568?; III. Besonderes Verhältnis zwischen formellen und materiellen Anforderungen des 1933 S. 1 als ungeschriebene Voraussetzung für den Erbrechtsausschluss?; 1. Scheidungsrelevanz des Erblasserverhaltens?; 2. Subjektives Recht auf Scheidung des Erblassers?
Hauptbeschreibung Die Frage, ob und welche erbrechtlichen Konsequenzen eine Krise oder Scheidung der Ehe des Erblassers nach sich ziehen soll, stellt angesichts einer statistischen Scheidungswahrscheinlichkeit von mehr als einem Drittel ein praktisch erhebliches Regelungsproblem dar. Trotz dieses objektiven Regelungsbedürfnisses bleiben Scheidung und Ehekrise bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen zugunsten des Partners zum Zeitpunkt einer noch intakten Ehe als allenfalls theoretisches Schlimmstfallszenario rechtsgeschäftlich häufig ungeregelt. Thorn Beisenherz geht deshalb de