Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Frauen als Wegbereiter des Rechts: Die ersten deutschen Juristinnen und ihre Reformforderungen in der Weimarer Republik; Inhaltsverzeichnis; Vorwort; A. Der Verein; I. Definition des Vereins und seine Konstitution; II. Der Verein aus rechtssoziologischer und rechtspolitischer Sicht der Weimarer Zeit; 1. Das Interesse als gesellschaftliches Phänomen zur Weimarer Zeit; 2. Gruppeninteressen als Gegenstand des Pluralismus; III. Die Vereins- bzw. Verbandsarten in der Frauenbewegung am Beispiel der Berufsorganisationen in der Weimarer Zeit
1. Historischer Rückblick und rechtliche Grundlagen des Vereinsrechts2. Politische Bedeutung und wirtschaftliche Absicherung des Vereins; B. JuristInnen; I. Das Bildungsziel JuristIn; 1. Die Erste und Zweite Staatsprüfung und die Promotion; 2. Die Habilitation; II. Der Berufseinsatz der JuristIn in der Weimarer Republik; 1. Die Auswirkungen der Depression 1929; 2. Die Sozialleistungen in der Weimarer Republik; C. Der Deutsche Juristinnenverein; I. Gründung, Ziele und Entwicklung; II. Stellung des Deutschen Juristinnenvereins in der bürgerlichen Frauenbewegung seiner Zeit
III. Seine Mitbegründerinnen und einzelne MitgliederIII.1. Die Mitwirkung der Mitglieder des Deutschen Juristinnenvereins im Bund Deutscher Frauenvereine; III.2. Lebensläufe einzelner Mitglieder; D. Forderungen der Mitglieder des Deutschen Juristinnenvereins zum Ehe- und Familienrecht nach den Bestimmungen des BGB vom 18. August 1896; I. Rechtslage im Eherecht nach den Bestimmungen des BGB vom 18. August 1896; 1. Die Stellung der Frau in der Ehe; 2. Die Stellung der Frau im Ehegüterrecht; 3. Die Stellung der Frau im Ehescheidungsrecht
4. Die Stellung der Frau im Unterhaltsrecht nach einer ScheidungII. Reformprojekte des Eherechts in der Weimarer Republik und die Forderun-gen der Mitglieder des Deutschen Juristinnenvereins hierzu; 1. Ehe und Ehegüterrecht; 2. Ehescheidungsrecht; III. Die Rechtslage im Familienrecht nach den Bestimmungen des BGB vom 18. August von 1896; 1. Rechtliche Begründung der Vaterschaft; 2. Namensgebung; 3. Das Verwandtschaftsverhältnis des ehelichen und des nichtehelichen Kindes zu seiner Mutter und zu seinem Vater; 4. Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern
5. Der Unterhaltsanspruch des ehelichen und des nichtehelichen Kindes6. Der Anspruch der Mutter gegen den Erzeuger des Kindes; 7. Anfechtung der Ehelichkeit; 8. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unterhaltspflichtigen; 9. Elterliche Gewalt bei ehelichen Kindern nach geschiedener Ehe der Eltern; 10. Elterliche Gewalt bei Tod eines Ehegatten; IV. Reformprojekte des Familienrechts in der Weimarer Republik; 1. Erste Initiativen bis zum Reichstagsentwurf des Jahres 1925; 2. Der Reichsratsentwurf des Jahres 1925
3. Kritik vom Vorsitzenden des Archivs der Berufsvormünder, Herrn Prof. Klumker, Frankfurt a.M.
Hauptbeschreibung Zu den ersten deutschen Frauen, die Rechtswissenschaften studieren und die juristischen Staatsexamina ablegen konnten, gehörten: Marie Munk, Margarete Berent und Margarete Meseritz. Gemeinsam mit Marie Raschke gründeten sie den Deutschen Juristinnen-Verein im Jahre 1914: den Vorläufer des heutigen Deutschen Juristinnen Bundes. Als Verbandsmitglied im Bund Deutscher Frauenvereine beteiligte sich der Deutsche Juristinnen-Verein in der Weimarer Reform zum Familien-, Ehegüter-, Nichtehelichen- und Scheidungsrecht. Das damals neue Postulat der Gleichberechtigu