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Dissertation--Universität des Saarlandes, 2003/2004.
Includes bibliographical references and index.
Vorwort; Inhaltsübersicht; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einführung; 1 Problemstellung; 2 Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes; A. Von der Untersuchung erfaßte Vorabentscheidungsverfahren; B. Vorausgesetzte Grundbedingungen; Teil 1: Entwicklung der zielorientierten Konzeption; 3 Grundlagen der Befugniszuweisung; A. Art. 234 Abs. 1 als Befugniszuweisung; I. Befugnis, Zuweisung und Ausübungsvorschriften; 1. Befugnis (Kompetenz); 2. Befugniszuweisung; 3. Befugnisausübungsvorschriften; II. Identifizierung von Art. 234 Abs. 1 als Befugniszuweisung
B. Auswirkungen der Befugniszuweisung auf die Befugnisse der nationalen Gerichte 4 Kritik der überkommenen Auffassung (Auslegung vs. Anwendung); A. ,Auslegung' und ,Anwendung' als sachwidrige Kriterien; B. Unangemessene Verengung der Befugniszuweisung; C. Abweichende Praxis des EuGH; D. Fazit; 5 Die zielorientierte Konzeption: Notwendigkeit eines gemeinschaftsrechtlichen Auslegungsbedürfnisses; A. Mit der Auslegung im Vorabentscheidungsverfahren verfolgte Ziele; I. Die einzelnen Ziele; 1. Wahrung der Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts
a) Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts(1) Dimensionen des Einheitlichkeitsgrundsatzes; (2) Begründung des Einheitlichkeitsgrundsatzes; (a) Gemeinschaftsbezogene Begründung: Grundsatz der Rechtsgemeinschaft; (b) Mitgliedstaatsbezogene Begründung: Prinzip der Lastengleichheit; (c) Individualbezogene Begründung: Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; b) Beschränkungen des Einheitlichkeitspostulats im EGV; (1) Sonderregelungen: Gemeinschaftsrechtliche Anerkennung nationaler Partikularinteressen; (2) Gleichberechtigung der Vertragssprachen; (3) Prinzip der begrenzten Ermächtigung
c) Fazit2. Unterstützung nationaler Gerichte bei der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts; 3. Schutz individueller Rechtspositionen; II. Verhältnis der Ziele zueinander; B. Gegen eine Vorlage sprechende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben; I. Funktion der nationalen Gerichte im System des Gemeinschaftsrechts; II. Notwendigkeit einer Begrenzung der Arbeitslast des EuGH; III. Gebot der Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer; C. Abwägung: Konturen des gemeinschaftsrechtlichen Auslegungsbedürfnisses; I. Gebotener Umfang der Wahrung der Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts
b) Relevanz der Auslegungsfrage nur für vereinzelte Ausgangsrechtsstreite
Hauptbeschreibung Thomas Groh entwickelt in seiner Arbeit eine Alternative zu der herkömmlichen, auf der Dichotomie zwischen Auslegung und Anwendung basierenden Beschreibung der Auslegungsbefugnis des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren. Den mit der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Vorabentscheidungsverfahren verfolgten Zielen stellt er gemeinschaftsrechtliche Vorgaben gegenüber, die gegen eine Vorlage an den EuGH sprechen. Soweit den Zielen dabei größeres Gewicht zukommt, ist ein gemeinschaftsrechtliches Auslegungsbedürfnis anzuerkennen, das Grund und Grenze der Auslegungsbefug