Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Ergebnis 1 von 1

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für "relativ marktstarke" Unternehmen : Wettbewerbs- oder individualschützende Funktion des 20 Abs. 2 GWB
Beschreibungen/Notizen
  • Description based upon print version of record.
  • Dissertation--Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn, 2005.
  • Includes bibliographical references and index.
  • 2. Ausreichende und zumutbare AusweichmöglichkeitenIV. Fallgruppen der Abhängigkeit; 1. Abhängigkeit der Nachfrager; a) Unternehmensbedingte Abhängigkeit; b) Sortimentsbedingte Abhängigkeit; aa) Spitzenstellungsabhängigkeit; bb) Spitzengruppenabhängigkeit; c) Mangelbedingte Abhängigkeit; 2. Abhängigkeit der Anbieter (nachfragebedingte Abhängigkeit); V. Ergebnis zu A.; B. Verbotenes Verhalten im Sinne des 20 Abs. 1 GWB; I. Geschützter Personenkreis; II. Gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr; 1. Geschäftsverkehr; 2. Gleichartige Unternehmen
  • 3. Übliche ZugänglichkeitIII. Unbillige Behinderung und Ungleichbehandlung ohne sachlich gerechtfertigten Grund; 1. Behinderung oder Ungleichbehandlung; 2. Unbilligkeit oder Fehlen eines sachlich gerechtfertigten Grundes; 3. Fallgruppen verbotener Tathandlungen; IV. Ergebnis zu B.; C. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB; D. Mögliche Reduktion des Geltungsbereichs des 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB durch das EG-Kartellrecht; E. Ergebnis des Zweiten Teils
  • 1. Vorüberlegung: Freistellung im Anwendungsbereich des 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB
  • Hauptbeschreibung Die Arbeit hat das Diskriminierungsverbot für ""relativ"" marktstarke Unternehmen zum Gegenstand. Monika Taube vergleicht die nach 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB verbotenen Verhaltensweisen mit dem EG-Kartellrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass zumeist das gleiche Verhalten als wettbewerbsschädigend eingestuft wird. Das Verhalten ""relativ"" marktstarker Unternehmen kann - sofern es innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen erfolgt - am Maßstab des Art. 81 EG kontrolliert werden. Im Rahmen einer rechtssystematischen Einordnung des 20 Abs. 2 GWB arbeitet die Ve
  • German
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISBN: 3-428-51990-6
OCLC-Nummer: 828299887
Titel-ID: 9925072986006463
Format
1 online resource (249 p.)
Schlagworte
Discrimination in employment, Free choice of employment