Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Thesis (doctoral) - Universität, Konst anz, 2006/2007.
Includes bibliographical references and index.
T. 1. Hintergründe der Themenstellung -- T. 2. Das Verbot ausdrücklicher Planungsabreden -- T. 3. Verträge ohne besondere Vereinbarungen zur Planungserwartung -- T. 4. Alternativen zur Planungsabrede : Möglichkeiten eines rechtsgeschäftlichen Interessenausgleichs -- T. 5. Folgeprobleme für den Rechtsschutz.
Hauptbeschreibung Wenn Bauinvestoren und Gemeinden im Wege eines städtebaulichen Vertrages kooperieren, weisen solche Kooperationen oftmals eine ähnliche Struktur auf: Der Investor entlastet die Gemeinde finanziell und hofft dafür auf eine wunschgemäße Bauleitplanung. Der Versuchung, die Gemeinde durch einen vertraglichen Planungsanspruch zu binden, ist der Gesetzgeber 1998 ausdrücklich entgegengetreten (heute: 1 Abs. 3, 2. HS BauGB). Schon zuvor lehnte die Rechtsprechung dergleichen ab. Nach einem Überblick über die Interessenlagen von Investoren, Gemeinden und Dritten z