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Die vielbeschworene „Krise der Repräsentation“ geht einher mit populistischen Tendenzen, die das Versagen des Repräsentationsmodells anprangern und sich zugleich zunutze machen wollen. Individuelle Selbst- und repräsentative Mitbestimmung, die gemeinsam die Freiheitsorganisation des modernen Verfassungsstaats konstituieren, scheinen in einen selbstzerstörerischen Gegensatz zu treten. Der Grund ist aber weniger in der Betonung des Rechtsschutzes der individuellen Selbstbestimmung als in einer verbreiteten Fehlvorstellung vom Wesen der Repräsentation zu sehen. Repräsentation verlangt als „Gesamtrepräsentation“ nach wie vor, dass die politische Entscheidung der Repräsentanten des Volkes sich am allgemeinen Interesse des Gesamtwohls orientiert.