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Workshop am 19. und 20. Juli 2018 am CAS der Ludwigs-Maximilians-Universität München - siehe Seite 3
Digitalisierung wird vorwiegend durch Unternehmen der Digitalwirtschaft vorangetrieben. Schon längst sind viele Angebote digitaler Unternehmen - man denke an Google, Amazon und Facebook/Instagram - aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken, und auch vermeintlich digitalisierungsfeste "analoge" Branchen wie das Taxigewerbe (Uber) und das Beherbergungswesen (Airbnb) werden teilweise von digitalen Plattformen bewirtschaftet. Anders als die privatrechtliche Forschung beschäftigt sich die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht allerdings bislang kaum mit den Wirkungszusammenhängen zwischen Regulierung einerseits und den Funktionsbedingungen der Digitalwirtschaft andererseits. Vor diesem Hintergrund skizziert die vorliegende Sammlung einige besondere Themen eines (noch zu konzipierenden) "Öffentlichen Digitalwirtschaftsrechts"