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Controlling aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive : Ein Beitrag zur Verwaltungsreform
Ist Teil von
Wirtschaftswissenschaft
Ort / Verlag
Wiesbaden : Deutscher Universitätsverlag
Erscheinungsjahr
2004
Beschreibungen/Notizen
A. Einleitung -- 1. Thematische Einführung -- 2. Ziel und Gegenstand der Arbeit -- 3. Aufbau und Gliederung der Arbeit -- B. Grundlagen des Verwaltungscontrollings -- 1. Bilanz der Verwaltungsreform in Deutschland -- 2. Die „öffentliche Verwaltung“ in der Verwaltungswissenschaft -- 3. Nachbardisziplinen der Verwaltungswissenschaft -- 4. Der Controllingbegriff in Theorie und Praxis -- 5. Anwendbarkeit und Nutzen der Controllingkonzeptionen -- C. Praxisfelder des Verwaltungscontrollings -- 1. Organisation und Umsetzung von Verwaltungscontrolling -- 2. Informationsteuerung und Berichtswesen -- 3. Personal und Personalcontrolling -- 4. Projektmanagement -- D. Bilanz und Resümee der Arbeit -- 1. Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse -- 2. Verwaltungscontrolling als Forschungsgegenstand der VWW -- 3. Ausblick
Die zunehmende Finanzmittelknappheit zwingt die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland, wirtschaftlich und sparsam zu agieren. Im Rahmen der Verwaltungsreform wird Controlling als viel versprechendes Lösungskonzept thematisiert, wobei ausschließlich betriebswirtschaftliche Methoden und Ansätze Anwendung finden. Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums, die im Grundgesetz festgelegten normativen Grenzen und andere Einschränkungen werden vernachlässigt. Ulrich Müller bedient sich des interdisziplinären Ansatzes der Staatswissenschaften und definiert Controlling als eigenständiges verwaltungswissenschaftliches Konzept. Indem er betriebswirtschaftliche, soziologische, rechtswissenschaftliche und psychologische Aspekte einbezieht, gelingt ein Wissenstransfer aus diesen Disziplinen in die Verwaltungswissenschaft, so dass es möglich wird, Controlling an die Erfordernisse der öffentlichen Verwaltungen anzupassen. Abschließend präsentiert der Autor Implementierungsstrategien sowie ein Spartenmodell für die öffentliche Verwaltung