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1. Ist mit dem Erlöschen der deutschen Gerichtsbarkeit über die im Versailler Vertrag an Polen oder an die Freie Stadt Danzig abgetretenen Gebiete auch die Spruchbefnguis der höheren Instanzen in den bei ihnen anhängige» Sachen ohne weiteres untergrgangen? 2. Ist der preußische Staat noch passiv legitimiert in RechtSstreitigkeiten über Schadensersayansprüche aus frühere» Stromregulierungsarbtiten in Gebieten, die durch den Versailler Vertrag an Polen gefallen sind?
Ist Teil von
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 107, 2020, Vol.107, p.382-386