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1. Ist der auf Lieferung der verkauften Ware gegen Zahlung des Vertragspreises verklagte Verkäufer, wenn er einen ausdrücklichen Einwand wegen der inzwischen eingctreteuen Geldentwertung nicht erhoben hat, unter allen Umständen antragsgemäß zu verurteilen? 2. Geht der im Liefernngsverznge befindliche Verkäufer durch seinen Verzug des Rechts, fich anf die seit dem Kaufabschluß eingetretene Markentwertung zu berufen, ohne weiteres verlustig?
Ist Teil von
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 107, 2020, Vol.107, p.19-22