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Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Motivationsarbeit in der rückfallpräventiven Behandlung von Sexualstraftätern: Vorstellung eines Gruppenmoduls in der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA St. Georgen-Bayreuth zur Steigerung der Behandlungsmotivation
Ist Teil von
  • Behandlung von Straftätern, p.294-311
Ort / Verlag
Herbolzheim: Centaurus Verlag & Media
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) am 01.01.2008 wurde der Behandlungsauftrag als Ziel des Strafvollzugs — neben dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten — gestärkt. Ob eine sozialtherapeutische Behandlung von Strafgefangenen per Gesetz vorgeschrieben werden dürfe und ob dies zweckhaft sei, wurde und wird heftig in der Fachwelt diskutiert. Während Gegner im Behandlungsauftrag eine Missachtung des grundsätzlichen Persönlichkeitsrechts der Inhaftierten und der kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen delinquenten Verhaltens sehen, halten Befürworter intramuraler psychotherapeutischer Interventionen das Bild „des hilfebedürftigen Straftäters“ (Dahle, 1995, S. 13) hoch, den widrige Umstände in seiner bisherigen Persönlichkeitsentwicklung hinderten und eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft zum Scheitern verurteilten. Eine Lösung dieser Kontroverse scheint mit Therapiemotivation als Auswahlkriterium für die Teilnahme an sozialtherapeutischen Maßnahmen gefunden. Dieser Logik folgend sieht der bayerische Gesetzgeber in Art. 11 Abs. 3 BayStVollzG vor Initiierung einer intramuralen Behandlung die Prüfung und Steigerung der Therapiemotivation vor. Die Forderung nach einer Behandlungsmotivation, die aus Krankheitseinsicht entsteht, geht über den Anspruch des Gesetzgebers hinaus. Zieht man Krankheitseinsicht als Grundlage für Therapiemotivation und demzufolge für eine sozialtherapeutische Behandlung heran, erliegt man einer Aporie. Ich-Syntonie und damit impliziert mangelnde Einsicht in die eigene Problematik gilt (1) für verschiedene psychische Störungen als symptomatisch und drückt sich (2) bei einem großen Anteil von Sexualstraftätern durch das Fehlen eines adäquaten Erklärungsmodells für die eigene Delinquenz aus. Gleichzeitig wird eben dieser Mangel an Einsicht als Gegenindikation für Sozialtherapie gewertet. Eine mögliche Lösung für dieses Dilemma kann in einer der Sozialtherapie im engeren Sinn vorgeschalteten Phase liegen, die explizit dem Motivationsaufbau dient.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISBN: 3862261409, 9783862261406
ISSN: 0944-887X
DOI: 10.1007/978-3-86226-849-8_10
Titel-ID: cdi_springer_books_10_1007_978_3_86226_849_8_10
Format

Weiterführende Literatur

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