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Das Handwerksrecht ist eines der ältesten Rechtsgebiete des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Seine Bedeutung darf dennoch weder für die heutige Volkswirtschaft und Verwaltungspraxis noch für die Rechtswissenschaft unterschätzt werden. Die Handwerksordnung (HwO) bietet ein anschauliches Beispiel für den weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der dem Gesetzgeber von der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung gerade bei der normativen Ausgestaltung des Wirtschaftslebens eingeräumt wird. Es ist vornehmste Aufgabe der Legislative, den Berufszugang zum Handwerk innerhalb der ihr gesetzten verfassungs- und unionsrechtlichen Leitplanken zu regeln und den rechtspolitisch „richtigen“ Weg zwischen Regulierung (Beibehaltung Meisterpflicht), Liberalisierung (Gewerbefreiheit) und – neuerdings – Re-Regulierung (Rückvermeisterung zulassungsfreier Handwerke) zu finden.