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In der Radiologie bezeichnet der Begriff „Dosis“ allgemein und etwas vereinfacht eine gewisse Menge an ionisierender Strahlung. Die genauere Begriffsbestimmung der Dosisgröße sollte zweckmäßigerweise mit der beobachteten Wirkung einer Strahlungsdosis korrelieren. Diese angestrebte Einbindung des Dosisbegriffs in ein Ursache-Wirkungs-Konzept zielt auf die praktische Anwendungsmöglichkeit ab. Sie wird mit der physikalisch definierten Größe der Dosis als Energiedosis in vielen Fällen auch gut erreicht. Felder der praktischen Anwendung sind der allgemeine Strahlenschutz, das Teilgebiet des Strahlenschutzes von Personal und Patient in der Radiologie (Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin) und weiterhin das Gebiet der Strahlentherapie. Das vorliegende Kapitel befasst sich einerseits mit dem Dosisbegriff der Energiedosis, insbesondere mit seinen theoretischen Grundlagen, und andererseits mit seiner Anwendung, der Dosimetrie. Die Dosimetrie ist die entsprechende Lehre von den Verfahren zur Messung und Berechnung der Dosis bzw. der Dosisleistung, verursacht durch die Wechselwirkungen von ionisierender Strahlung in einem Medium.