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Seit geraumer Zeit werden Kooperations- und Versorgungsformen als Alternativen zur „Regelversorgung“ vom Gesetzgeber forciert. Die jeweiligen Erwägungen des Gesetzgebers unterscheiden sich kaum von den heute maßgeblichen Gedanken: Das deutsche Gesundheitssystem sei zwar im internationalen Vergleich leistungsfähig, dennoch würden die Mittel zur Gesundheitsversorgung nicht überall effizient eingesetzt. Teilweise komme es zu Über-, Unter- oder Fehlversorgung. Die Qualität der Versorgung variiere erheblich und Ressourcen, nicht nur an den Schnittstellen der einzelnen Versorgungssektoren, würden nicht optimal eingesetzt.